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Kapitel 1 – Das interne Reglement:
Art.1: Das interne Reglement enthält
alle Richtlinien zum Verein welche nicht in den “Statuts du
Compuclub Moutfort-Medingen” enthalten sind, bzw. nicht ausführlich
angesprochen werden.
Art. 2: Änderungen des internen
Reglements werden in einer allgemeinen Versammlung mit einer 2/3 Mehrheit,
von allen anwesenden Mitgliedern abgestimmt.
Kapitel 2 – Die Mitgliedschaft:
Art. 3: Innerhalb des Vereins werden
die Mitglieder in zwei Gruppen unterteilt: aktive Mitglieder, bzw.
inaktive Mitglieder.
Art. 4: Die Mitgliedschaft wird durch
das Zahlen des, in der Generalversammlung festgelegten Beitrags und
die Aufnahme von der Generalversammlung anerkannt.
Art. 5: Die aktiven Mitglieder haben
sich an den Vereinsaktivitäten aktiv zu beteiligen, sowie an
Versammlungen teilzunehmen und unterstehen der Verpflichtung die Statuten
und das interne Reglement zu respektieren. Bei Dienstleistungen des
Vereins für die Mitglieder, werden diese finanziell bevorteiligt.
Art. 6: Die inaktiven Mitglieder unterstehen
lediglich der Verpflichtung die Statuten und das interne Reglement
zu respektieren, werden jedoch bei Dienstleistungen des Vereins nicht
bevorteiligt. Dieses hat aber nicht auszuschließen daß
sie auf eigene Initiative an Aktivitäten aktiv beteiligen können.
Kapitel 3 – Der Vorstand:
Art. 7: Eine Vostandssitzung muß
mindestens 3 Tage im Voraus vom Sekretär oder dem Präsidenten
einberufen werden.
Art. 8: Die Vorstandsmitglieder haben
an mindestens 75% aller Aktivitäten teilzunehmen, es sei denn
sie könnten einen plausible Entschuldigung vorlegen.
Art. 9: Diese Entschuldigung ist mindestens
einen Tag im Voraus vorzubringen, außer es handele sich um “Notfälle”
oder um kurzfristig festgelegte Sitzungen.
Art. 10: Bei Vorstandsmitgliedern
soll es sich um vorbildliche Personen mit gesundem Menschenverstand
handeln.
Art. 11: Der Präsident und ein
Vorstandsmitglied welcher wohnhaft in der Gemeinde ist sind verantwortlich
für die Schlüssel vom Clubhaus und verwalten diese nach
eigenem Ermessen. Jedoch sollte dieser nur an andere Vorstandsmitglieder
weitergegeben werden.
Art. 12: Die Aufgaben der verschiedenen
Vorstandsmitglieder:
- Der Präsident:
Repräsentiert nach aussen hin den Verein, leitet alle Sitzungen
leitet den Vorstand, kann Versammlungen einberufen, er sorgt für
die Ordnung im Vereinslokal.
- Der Vize-Präsident:
Im Falle der Abwesenheit des
Präsidenten übernimmt er dessen Funktionen, er assistiert
den Präsidenten in seinen Aufgaben.
- Der Sekretär:
Er ist der Schriftführer
der Vereinigung, kann Versammlungen einberufen, er verfaßt von
jeder Sitzung und Versammlung einen Bericht, er führt eine Anwesenheitsliste
von allen Aktivitäten, er sorgt für die Ordnung im Vereinslokal.
- Der stellvertretende Sekretär:
Im Falle der Abwesenheit des Sekretärs übernimmt er dessen
Funktionen, er assistiert den Sekretär in seinen Aufgaben.
- Der Schatzmeister:
Er verwaltet das Vereinsvermögen im Interesse des Vereins, er
führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins,
er ist verantwortlich für das Vereinsvermögen, er sorgt
für die Ordnung im Vereinslokal.
- Der stellvertretende Schatzmeister:
Im Falle der Abwesenheit des Schatzmeisters übernimmt er dessen
Funktionen, er assistiert den Schatzmeister in seinen Aufgaben.
- Der Administrator:
Er verwaltet das Netzwerk des Vereins, er sorgt für die Ordnung
im Vereinslokal, er verwaltet die Internetseite und E-Mails.
- Der stellvertretende Adminstrator:
Im Falle der Abwesenheit des Administrators übernimmt er dessen
Funktionen, er assistiert den Administrator in seinen Aufgaben.
Art. 13: Die Aufgaben der verschiedenen
Vorstandsmitgliedern können je nach bedarf durch eine Vorstandssitzung
erweitert werden.
Kapitel 4 – Das Vereinslokal:
Art. 14: Das Vereinslokal ist nur
geöffnet wenn mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend ist.
Art. 15: Die anwesenden Mitglieder
haben für den ordnungsgemäßen Zustand im Vereinslokal
zu sorgen.
(d. h. nach dem verlassen des Lokals, leere Flaschen und Dosen entfernen,
Tische säubern, …)
Art. 16: Der Schlüssel wird nur
von Vorstandsmitgliedern getragen.
Art. 17: Die Anwesenden im Vereinslokel
haben sich gegenseitig Respekt entgegen zu bringen.
Art. 18: Im Vereinslokal ist soziales
Verhalten erforderlich.
Art. 19: Der Genuß von illegalen
Rauschmitteln ist im Vereinslokal strengstens untersagt.
Art. 20: Die Herausgabe von alkoholischen
Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren wird nicht gestattet.
Art. 21: Das Rauchen im Vereinslokal
ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten.
Art. 22: Das Rauchen innerhalb des
Vereinslokals ist nur in der Rauchenecke gestattet.
Art. 23: Das Herrunterladen und Speichern
von extremistischen und/oder pornografischem Inhalts ist untersagt.
Art. 24: Aktive Mitglieder können
kostenfrei jedes informatische Material Nutzen, inactive müssen
dafür eine gewisse Summe zahlen.
Art. 25: Das Drucken für und
während den Computer Coursen ist erlaubt.
Art. 26: Es liegt im Ermessen des
Vorstandes, insbesondere dem Administrator ob das Drucken begührenpflichtig
ist. Dies hängt von der Natur des Gedruckten ab. Die Gebühr
wird vom Vorstand festgelegt.
Kapitel 5 – Der Ausschluß
aus dem Verein:
Art. 27: Der Ausschluß erfolgt
entweder durch die Generalversammlung oder dem Vorstand. Beim Mißachten
folgender Regeln kann ein Ausschlußverfahren durch den Vorstand
eingeleitet werden:
- Mißachtung der Statuten, bzw. des internen Reglements.
- Für den Verein rufschädigendes Verhalten.
- Diebstahl von Vereinsvermögens, bzw. Vereinseigentum.
- Bei begründetem Verdacht auf Diebstahl im Vereinsleben.
- Auseinandersetzungen zwischen Vereinsmitgliedern, bzw. Vereinsmitgliedern
und Dritten.
- Mobbing und Niedermachung im Vereinsleben.
- Vorsätzliche oder freiwillige Sachbeschädigung von Vereinseigentum.
Art. 28: Das Ausschlußverfahren
verläuft folgendermaßen:
- Der Vorstand entscheidet nach eigenem Ermessen ob eine Anhörung
vor dem Vorstand stattfindet.
- Sollte eine Anhörung stattfinden werden alle Hauptbeteiligten
vorgeladen.
- Hier haben die Betroffenen das Recht sich zu verteidigen.
- Danach entscheidet der Vorstand über die zu treffenden Maßnahmen.
Kapitel 6 – Das Verhalten während
der Vereinsaktivitäten:
Art. 29: Den Anweisungen der Vorstandsmitgliedern
ist Folge zu leisten.
Art. 30: Es wird eine active Mitarbeit
verlangt.
Art. 31: Dem Verein darf nicht finanziell
oder anders geschadet werden.
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