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Internt Réglement


Kapitel 1 – Das interne Reglement:

Art.1: Das interne Reglement enthält alle Richtlinien zum Verein welche nicht in den “Statuts du Compuclub Moutfort-Medingen” enthalten sind, bzw. nicht ausführlich angesprochen werden.

Art. 2: Änderungen des internen Reglements werden in einer allgemeinen Versammlung mit einer 2/3 Mehrheit, von allen anwesenden Mitgliedern abgestimmt.


Kapitel 2 – Die Mitgliedschaft:

Art. 3: Innerhalb des Vereins werden die Mitglieder in zwei Gruppen unterteilt: aktive Mitglieder, bzw. inaktive Mitglieder.

Art. 4: Die Mitgliedschaft wird durch das Zahlen des, in der Generalversammlung festgelegten Beitrags und die Aufnahme von der Generalversammlung anerkannt.

Art. 5: Die aktiven Mitglieder haben sich an den Vereinsaktivitäten aktiv zu beteiligen, sowie an Versammlungen teilzunehmen und unterstehen der Verpflichtung die Statuten und das interne Reglement zu respektieren. Bei Dienstleistungen des Vereins für die Mitglieder, werden diese finanziell bevorteiligt.

Art. 6: Die inaktiven Mitglieder unterstehen lediglich der Verpflichtung die Statuten und das interne Reglement zu respektieren, werden jedoch bei Dienstleistungen des Vereins nicht bevorteiligt. Dieses hat aber nicht auszuschließen daß sie auf eigene Initiative an Aktivitäten aktiv beteiligen können.


Kapitel 3 – Der Vorstand:

Art. 7: Eine Vostandssitzung muß mindestens 3 Tage im Voraus vom Sekretär oder dem Präsidenten einberufen werden.

Art. 8: Die Vorstandsmitglieder haben an mindestens 75% aller Aktivitäten teilzunehmen, es sei denn sie könnten einen plausible Entschuldigung vorlegen.

Art. 9: Diese Entschuldigung ist mindestens einen Tag im Voraus vorzubringen, außer es handele sich um “Notfälle” oder um kurzfristig festgelegte Sitzungen.

Art. 10: Bei Vorstandsmitgliedern soll es sich um vorbildliche Personen mit gesundem Menschenverstand handeln.

Art. 11: Der Präsident und ein Vorstandsmitglied welcher wohnhaft in der Gemeinde ist sind verantwortlich für die Schlüssel vom Clubhaus und verwalten diese nach eigenem Ermessen. Jedoch sollte dieser nur an andere Vorstandsmitglieder weitergegeben werden.

Art. 12: Die Aufgaben der verschiedenen Vorstandsmitglieder:

- Der Präsident: Repräsentiert nach aussen hin den Verein, leitet alle Sitzungen leitet den Vorstand, kann Versammlungen einberufen, er sorgt für die Ordnung im Vereinslokal.

- Der Vize-Präsident: Im Falle der Abwesenheit des Präsidenten übernimmt er dessen Funktionen, er assistiert den Präsidenten in seinen Aufgaben.

- Der Sekretär: Er ist der Schriftführer der Vereinigung, kann Versammlungen einberufen, er verfaßt von jeder Sitzung und Versammlung einen Bericht, er führt eine Anwesenheitsliste von allen Aktivitäten, er sorgt für die Ordnung im Vereinslokal.

- Der stellvertretende Sekretär: Im Falle der Abwesenheit des Sekretärs übernimmt er dessen Funktionen, er assistiert den Sekretär in seinen Aufgaben.

- Der Schatzmeister: Er verwaltet das Vereinsvermögen im Interesse des Vereins, er führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins, er ist verantwortlich für das Vereinsvermögen, er sorgt für die Ordnung im Vereinslokal.

- Der stellvertretende Schatzmeister: Im Falle der Abwesenheit des Schatzmeisters übernimmt er dessen Funktionen, er assistiert den Schatzmeister in seinen Aufgaben.

- Der Administrator: Er verwaltet das Netzwerk des Vereins, er sorgt für die Ordnung im Vereinslokal, er verwaltet die Internetseite und E-Mails.

- Der stellvertretende Adminstrator: Im Falle der Abwesenheit des Administrators übernimmt er dessen Funktionen, er assistiert den Administrator in seinen Aufgaben.


Art. 13: Die Aufgaben der verschiedenen Vorstandsmitgliedern können je nach bedarf durch eine Vorstandssitzung erweitert werden.


Kapitel 4 – Das Vereinslokal:

Art. 14: Das Vereinslokal ist nur geöffnet wenn mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend ist.

Art. 15: Die anwesenden Mitglieder haben für den ordnungsgemäßen Zustand im Vereinslokal zu sorgen.
(d. h. nach dem verlassen des Lokals, leere Flaschen und Dosen entfernen, Tische säubern, …)

Art. 16: Der Schlüssel wird nur von Vorstandsmitgliedern getragen.

Art. 17: Die Anwesenden im Vereinslokel haben sich gegenseitig Respekt entgegen zu bringen.

Art. 18: Im Vereinslokal ist soziales Verhalten erforderlich.

Art. 19: Der Genuß von illegalen Rauschmitteln ist im Vereinslokal strengstens untersagt.

Art. 20: Die Herausgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren wird nicht gestattet.

Art. 21: Das Rauchen im Vereinslokal ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten.

Art. 22: Das Rauchen innerhalb des Vereinslokals ist nur in der Rauchenecke gestattet.

Art. 23: Das Herrunterladen und Speichern von extremistischen und/oder pornografischem Inhalts ist untersagt.

Art. 24: Aktive Mitglieder können kostenfrei jedes informatische Material Nutzen, inactive müssen dafür eine gewisse Summe zahlen.

Art. 25: Das Drucken für und während den Computer Coursen ist erlaubt.

Art. 26: Es liegt im Ermessen des Vorstandes, insbesondere dem Administrator ob das Drucken begührenpflichtig ist. Dies hängt von der Natur des Gedruckten ab. Die Gebühr wird vom Vorstand festgelegt.


Kapitel 5 – Der Ausschluß aus dem Verein:

Art. 27: Der Ausschluß erfolgt entweder durch die Generalversammlung oder dem Vorstand. Beim Mißachten folgender Regeln kann ein Ausschlußverfahren durch den Vorstand eingeleitet werden:

- Mißachtung der Statuten, bzw. des internen Reglements.
- Für den Verein rufschädigendes Verhalten.
- Diebstahl von Vereinsvermögens, bzw. Vereinseigentum.
- Bei begründetem Verdacht auf Diebstahl im Vereinsleben.
- Auseinandersetzungen zwischen Vereinsmitgliedern, bzw. Vereinsmitgliedern und Dritten.
- Mobbing und Niedermachung im Vereinsleben.
- Vorsätzliche oder freiwillige Sachbeschädigung von Vereinseigentum.


Art. 28: Das Ausschlußverfahren verläuft folgendermaßen:

- Der Vorstand entscheidet nach eigenem Ermessen ob eine Anhörung vor dem Vorstand stattfindet.
- Sollte eine Anhörung stattfinden werden alle Hauptbeteiligten vorgeladen.
- Hier haben die Betroffenen das Recht sich zu verteidigen.
- Danach entscheidet der Vorstand über die zu treffenden Maßnahmen.


Kapitel 6 – Das Verhalten während der Vereinsaktivitäten:

Art. 29: Den Anweisungen der Vorstandsmitgliedern ist Folge zu leisten.

Art. 30: Es wird eine active Mitarbeit verlangt.

Art. 31: Dem Verein darf nicht finanziell oder anders geschadet werden.



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